Mit Schriftsatz vom 1. Juli 2008 hat RA Manfred K. Veits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem der Strafsenat des OLG Nürnberg dem Antragsteller Veits nicht zugebilligt hatte, durch den Millionen-Deal am Donaumarkt "verletzt" worden zu sein.
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Gut 18 Fragen an Daut und Co. Die 4. Gewalt besitzt einen
Auskunftsanspruch - wer setzt ihn zugunsten der Bürgerschaft als deren Informationsvermittler um? Ggf. auch durch eine Auskunftsklage? - Es geht um die Herstellung von Transparenz. Ohne Transparenz ist Vertrauen nicht möglich. Demokratie beruht aber auf dem Vertrauen der Bürger (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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Damit kein “Gras� über den Donaumarkt wächst! Hilfsweise wird nach der ersten Sitzung des neu gewählten Stadtrats ein Bürgerbegehren gestartet.
Ein Landesgesetz von
1998 verpflichtete die Stadtbau, ihren Gesellschaftsvertrag zu ändern, um mehr demokratische Kontrolle durch den Stadtrat er ermöglichen. Dies ist erst im
Sommer 2007 geschehen - dazu die Rechtsprechung:
Es besteht die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Verträge auf die Notwendigkeit der Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zu überprüfen. Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gehört zu den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 20 Abs. 3 GG und BVerfGE 6, 32, 43). Zur Bindung an "Gesetz und Recht" gehört vorliegend zwingend eben auch die notwendige Anpassung des Gesellschaftsvertrags an das 98er-Gesetz. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Gesellschaftsvertrag einer 100% städtischen Tochter. Somit verstieß die Stadtbau-GmbH
neun Jahre(!) gegen das Verfassungsprinzip des Vorrangs des Gesetzes als sie das bezeichnete 98er-Gesetz zur Änderung der GO und Rückführung der demokratischen Kontrolle an den Stadtrat erst im Jahre 2007 nach mehreren Rügen des BKPV änderte. Soweit sich die StA auf diesen Verfassungsbruch — kritiklos — bezieht, erscheint ihr Handeln selbst evident rechtsmissbräuchlich.
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Die Stadtbau-GmbH in R. ist "öffentliche Behörde". Die Medien haben nach gefestigter Rechtsprechung einen
Auskunftsanspruch z.B. zu erfahren, wie sich der Millionen-Deal am Donaumarkt des Jahres 2005 vollzog, wer ihn zu verantworten hat. Und die Bürger haben einen Anspruch darauf, diese Dinge zu erfahren.
Wenn Medien
"um ihres Überleben willen vor allem auf Gewinn aus sein müssen und deswegen verzerrende *Kampagnen* betreiben, anstatt aufzuklären, dann werden sie ihrer demokratischen Grundverantwortung, an einer gemeinwohlorientierten Öffentlichkeit mitzuarbeiten und damit das gesellschaftliche *Vertrauen*, das die Demokratie braucht, mitzuschaffen, nicht gerecht."
(Schwan)
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Wie ein Regensburger Richter a.D. trefflich die - abzulösenden - (vor)demokratischen Verhältnisse in der Domstadt schildert. Eine Ergänzung.
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"Wie
unabhängig ermittelt eine Staatsanwaltschaft?" fragt das Wochenblatt-digital? Im Hinblick auf die mit der Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft angefochtene Einstellungverfügung der Regensburger StA (Ermittlungsverfahren gegen Johann Schaidinger wegen des Verdachts der Untreue - siehe auf dieser Website auf der linken Seite), kann auch ergänzend gefragt werden, wie
eigenverantwortlich ermittelt der einzelne Sachbearbeiter der StA?
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Zum
doppelten Stadtbau-Skandal: Beim LKA Niedersachsen gibt es eine Internetseite. Dort kann ein Whistleblower über ein geschütztes Postfach in Kontakt mit den Ermittlern treten. Er selbst bleibt aber stets
anonym.
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AktionBosS
Das AktionsBündnis oekologisch-soziale Stadtentwicklung gründet sein Selbstverständnis auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art.20a GG). Und
auf das Sozialstaatsprinzip (Art.20, 28 GG), das unverzichtbarer Erfolgsfaktor unserer Gemeinschaft war und ist.
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